Jugendschutz
Altersverifikation am Zigarettenautomaten
Seit dem 1. Januar 2019 kann nur noch derjenige Zigaretten am Automaten erwerben, der einen Altersnachweis erbringt. Dazu benötigen die Konsumenten eine Bankomatkarte mit Chip auf dem ein Jugendschutzmerkmal integriert ist. Der Datenschutz ist gewährleistet, da keine personenbezogenen Daten bei der Altersprüfung im Zigarettenautomaten gespeichert werden. Für Tabakwaren gilt: Kein Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren. Diese Vorgabe wurde zum 01. Januar 2019 an allen öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten umgesetzt. Im Einzelhandel muss das Verkaufspersonal dafür sorgen, dass die Vorgabe umgesetzt wird. Mit dem Jugendschutzmerkmal auf dem Chip der ec-Karte ist der Zigarettenautomaten die jugendsicherste Verkaufsstelle für Tabakwaren.
Neben dem standardisierten und bereits an jedem Automaten vorhandenen Verfahren mit der Bankomatkarte bietet Ostermeier zwei weitere Module an, um die Altersabfrage noch sicherer und gleichzeitig bequemer zu machen:
Abfrage mit der Bankkomatkarte kontaktlos (NFC-Modul)
- Software-Update des NFC-Moduls
- Einbau der deutschen Händlerkarte in das vorhandene NFC-Modul (Laufzeit 2 Jahre plus angefangenes Jahr)
- Jugendschutzabfrage erfolgt über die eingelegte Händlerkarte
- Abfrage wird automatisch beim Hinhalten an den NFC-Leser durchgeführt (kontaktlos)
- Die Freischaltung am Automaten erfolgt kostenlos
175,-
SIX: NFC-Zahlungen am Zigarettenautomat
Dokument Download
Abfrage mit Dokumentenleser
Wir bieten Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen Dokumentenleser am Automaten anzubringen, um die Altersabfrage über verschiedenste internationale Karten durchführen zu können:
- Alter/neuer Personalausweis (ID)
- Alter/neuer Führerschein (ID)
- Aufenthaltstitel
- E-Card
- Neuer Führerschein
- Personalausweis (ID)
- Führerschein
- Aufenthaltstitel
- Personalausweis (ID)
- Führerschein
- Versicherungskarte
- Alter/neuer Personalausweis (ID)
- Alter/neuer Führerschein (ID)
- Personalausweis (ID)
- Personalausweis (ID)